Update 5.7.2021:
bei schlechtem Wetter wollen wir die Veranstaltung im Innenbereich durchführen. Laut aktueller Corona-Bekämpfungsverordnung besteht dann die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1
Abs. 8 Satz 1 und im Innenbereich die Testpflicht nach § 1 Abs. 9.