Neue Corona Verordnung! Bitte beachten!

Einschränkungen im Trainingsbetrieb aufgrund neuer Corona-Regeln.


Die Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Sie tritt heute (24.11) in Kraft, am selben Tag wie das Bundesinfektionsschutzgesetz.
Vor allem ungeimpfte Menschen haben von diesem Mittwoch an zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens keinen Zutritt mehr.

„In Innenräumen gilt für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel“, das bedeutet, der Zutritt ist nur noch für Genesene und Geimpfte möglich.
Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahre. Für 12 bis 17 jährige ist Baden nur mit zertifiziertem Schnelltest möglich. Schnelltest vor Ort (auch unter Aufsicht) kann nicht akzeptiert werden.

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